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§ 189 (Bildung von Fachsenaten)

VwGO ( Verwaltungsgerichtsordnung )

 
 

Für die nach § 99 Abs. 2 zu treffenden Entscheidungen sind bei den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht Fachsenate zu bilden.





 Stand: 01.04.2024