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§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

AO ( Abgabenordnung )

 
 

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.





 Stand: 01.02.2024