Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 8 Wohnsitz

AO ( Abgabenordnung )

 
 

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.





 Stand: 01.11.2024