§ 280 Höherversicherung für Zeiten vor 1998
SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )
Beiträge für Zeiten vor 1998 sind zur Höherversicherung gezahlt, wenn sie als solche bezeichnet sind.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln