§ 49 Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Einzelbauherren
II. WoBauG ( Wohnungsbau- und Familienheimgesetz )
Zum Bau von Familienheimen durch Einzelbauherren kann das der nachstelligen Finanzierung dienende öffentliche Baudarlehen auf Antrag des Bauherrn ohne Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder auf Grund einer vereinfachten Wirtschaftlichkeitsberechnung bewilligt werden.
Stand: 01.02.2024
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