Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

II. WoBauG ( Wohnungsbau- und Familienheimgesetz )

FNA : 2330-2

Fassung vom 19.08.1994

Inkrafttreten der Fassung: 01.10.1994

Außerkraft mit dem: 31.12.2001

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001 (BGBl. I 2001 S .1149)

 

    Inhaltsverzeichnis







Teil I. Grundsätze, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Wohnungsbauförderung als öffentliche Aufgabe

§ 2 Wohnungsbau

§ 3 Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung

§ 4 Zeitlicher Geltungsbereich für die Wohnungsbauförderung nach diesem Gesetz

§ 5 Einteilung der Wohnungen nach ihrer Förderung

§ 6 Öffentliche Mittel

§ 7 Familienheime

§ 8 Familie und Angehörige

§ 9 Eigenheime und Kaufeigenheime

§ 10 Kleinsiedlungen

§ 11 Einliegerwohnung

§ 12 Eigentumswohnungen und Kaufeigentumswohnungen

§ 13 Genossenschaftswohnungen

§ 14 (weggefallen)

§ 15 Wohnheime

§ 16 Wiederaufbau und Herstellung

§ 17 Ausbau und Erweiterung

§ 17a Modernisierung

Teil II. Bundesmittel und Bundesbürgschaften

§ 18 Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau

§ 19 Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

§ 20 Verwendung von Rückzahlungen für Förderung des Wohnungsbaus

§ 21 (weggefallen)

§ 22 Bundesmittel, Mittel der Bundesbahn und Bundespost

§ 23 Verteilung der Mittel des Ausgleichsfonds

§ 24 Bundesbürgschaften

Teil III. Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau

Erster Abschnitt. Allgemeine Förderungsvorschriften

Erster Titel. Grundsätze für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau

§ 25 Begünstigter Personenkreis, Einkommensgrenze

§ 25a Jahreseinkommen

§ 25b Ermittlung des Jahreseinkommens

§ 25c Ermittlung der Höhe des Jahreseinkommens

§ 25d Ermittlung des Gesamteinkommens

§ 26 Ziele beim Einsatz öffentlicher Mittel

§ 27 (weggefallen)

§ 28 (weggefallen)

Zweiter Titel. Maßnahmen zur Durchführung der Grundsätze für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau

§ 29 Wohnungsbauprogramm der Landesbehörden

§ 30 Förderung des Wohnungsbaues nach Schwerpunkten

§ 31 Unterrichtung des Ministers durch Landesbehörden

§ 32 Bundesstatistik

Dritter Titel. Bauherren

§ 33 Voraussetzung zur Bewilligung öffentlicher Mittel

§ 34 Erbringen einer angemessenen Eigenleistung

§ 35 Höhe der Eigenleistung

§ 36 Selbsthilfe

§ 36a Bürgschaft für Darlehen der Vor-/Zwischenfinanzierung von Eigenleistungen

Vierter Titel. Betreuung der Bauherren

§ 37 Betreuung der Bauherren

Fünfter Titel. Förderungsfähige Bauvorhaben

§ 38 Förderung von kosten- und flächensparendem Wohnungsbau

§ 39 Förderung des Baus angemessen großer Wohnungen

§ 40 (weggefallen)

§ 41 Förderungswürdige Bauvorhaben

Sechster Titel. Bewilligung der öffentlichen Mittel durch die Bewilligungsstelle

§ 42 Verwendung der öffentlichen Mittel als Darlehen

§ 43 Förderungssätze

§ 44 Zinsen, Tilgung und Kündigung des Baudarlehens

§ 45 Gewährung eines Familienzusatzdarlehens

§ 46 Verantwortung der Landesbehörde bei Einsatz öffentlicher Mittel

§ 47 (weggefallen)

§ 48 (weggefallen)

§ 49 Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Einzelbauherren

Siebenter Titel. Bedingungen und Auflagen bei der Bewilligung öffentlicher Mittel

§ 50 Finanzierungsbeiträge von Wohnungsuchenden

§ 51 Senkung der Baukosten

§ 52 Einschränkungen bei Bewilligung von öffentlichen Mitteln

§ 53 (weggefallen)

Zweiter Abschnitt. Sondervorschriften zur Förderung der Bildung von Einzeleigentum

Erster Titel. Öffentlich geförderte Kaufeigenheime

§ 54 Veräußerungsvertrag

§ 54a Kaufpreis bei Kaufeigentum

§ 55 Bewerber für Kaufeigenheime

§ 56 Vermietung des Kaufeigenheims durch Bauherrn

Zweiter Titel. Öffentlich geförderte Kleinsiedlungen

§ 57 Förderung von Kleinsiedlungen durch Landesbehörden

§ 58 Kleinsiedlungsträger

§ 59 Eignung des Bauherrn als Kleinsiedler

§ 60 Fachliche Beratung des Kleinsiedlers bei Bewirtschaftung

Dritter Titel. Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen

§ 61 Vorschriften für Übertragung von Kaufeigentumswohnungen

§ 62 (weggefallen)

Vierter Titel. Förderung der Eigentumsbildung beim Bau von Mietwohnungen

§ 63 Mögliche spätere Überlassung von Mietwohnungen als Eigentum

§ 64 Öffentliche Mittel zum Bau von Mietwohnungen

§ 65 (weggefallen)

§ 66 Vorschriften für genossenschaftliche Nutzungsverhältnisse

Dritter Abschnitt. Sonstige Förderungsmaßnahmen

§ 67 Wohnungsbau auf dem Lande

§ 68 Bau von Wohnheimen mit öffentlichen Mitteln

Vierter Abschnitt. Vorzeitige Rückzahlung der öffentlichen Mittel

§ 69 Ablösung noch nicht fälliger Leistungen

§ 70 Ausfall von Rückflüssen

§ 71 (weggefallen)

Fünfter Abschnitt. Mieten und Belastungen für öffentlich geförderte Wohnungen

§ 72 Festlegung von Mieten

§ 73 (weggefallen)

§ 74 (weggefallen)

§ 75 (weggefallen)

§ 76 (weggefallen)

§ 77 (weggefallen)

§ 78 (weggefallen)

§ 79 (weggefallen)

§ 80 (weggefallen)

§ 81 (weggefallen)

Teil IV. Steuerbegünstigter und frei finanzierter Wohnungsbau

Erster Abschnitt. Steuerbegünstigter Wohnungsbau

§ 82 Anerkennung als neugeschaffene steuerlich begünstigte Wohnung

§ 83 Antrag auf Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung

§ 84 (weggefallen)

§ 85 (weggefallen)

Zweiter Abschnitt. Frei finanzierter Wohnungsbau

§ 86 (weggefallen)

§ 87 (weggefallen)

Dritter Abschnitt. Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind

§ 87a Miete für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert wo...

§ 87b Vereinbarte und einkommensorientierte Förderung mit Wohnungsfürsorgemitteln

Teil V. Förderung des Wohnungsbaues durch besondere Maßnahmen und Vergünstigungen

Erster Abschnitt. Förderung des Wohnungsbaues durch vertragliche Vereinbarung und Förderung des Wohnungsbaues ...

§ 88 Gewährung von Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen

§ 88a Zweckbestimmung der Wohnungen

§ 88b Kostenmiete

§ 88c Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen

§ 88d Vereinbarte Förderung

§ 88e Einkommensorientierte Förderung

§ 88f Sicherung der Zweckbestimmung, Datenschutz

Zweiter Abschnitt. Baulandbereitstellung

§ 89 Bereitstellung von geeignetem Bauland

§ 90 Baulanderschließungsdarlehen

Dritter Abschnitt. Förderung bauwirtschaftlicher Maßnahmen

§ 91 Senkung der Baukosten und Rationalisierung von Bauvorhaben

Vierter Abschnitt. Steuer- und Gebührenvergünstigungen

§ 92 (weggefallen)

§ 92a Ermittlung der Grundsteuer

§ 93 Gewährung der Grundsteuervergünstigung

§ 94 Fristen für Grundsteuervergünstigung

§ 94a Auskunft des Finanzamts über Grundsteuervergünstigung an Mieter

§ 95 (weggefallen)

§ 96 Anwendung des § 29 Reichssiedlungsgesetz für Kleinsiedlungen

§ 97 (weggefallen)

§ 98 (weggefallen)

Teil VI. Ergänzungs-, Durchführungs- und Überleitungsvorschriften

Erster Abschnitt. Ergänzungsvorschriften

§ 99 Erbbaurecht, Wohnungserbbaurecht, einzelne Wohnräume

§ 100 Anwendung der Begriffsbestimmungen dieses Gesetzes

§ 100a Ausbau/Erweiterung bisher begünstigten Wohnraums

§ 101 Abweichungen von diesem Gesetz

§ 102 Verwaltungsrechtsweg, ordentlicher Rechtsweg

§ 103 Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes

Zweiter Abschnitt. Durchführungsvorschriften

§ 104 (weggefallen)

§ 105 Ermächtigung der Bundesregierung

§ 106 Ermächtigung der Landesregierungen

§ 107 Zustimmung des Bundesrates zu Verordnungen zu diesem Gesetz

Dritter Abschnitt. Überleitungsvorschriften

§ 108 Wohnungen und Wohnräume, auf die § 4 nicht anzuwenden ist

§ 109 Ein-/Zweifamilienhäuser von Genossenschaften, auf die § 4 nicht anzuwenden ist

§ 110 (weggefallen)

§ 111 Überleitungsvorschriften für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind

§ 112 Gültigkeit von Verweisen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften

§ 113 Vorbehalte

§ 114 Anwendung der § 39 und § 82 Wohnungsbauänderungsgesetz 1980

§ 115 Entscheidung des Finanzamtes über Grunderwerbsteuer

§ 115a Annuitätszuschüsse 1971

§ 115b Fassung § 25 Abs. 1 für Aussiedler/Umsiedler bis 1992

§ 115c Anwendung bei bis 01.01.1995 nicht bestandskräftig abgeschlossene Verfahren

§ 116 § 108 und § 111 im Land Berlin

§ 116a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

Teil VII. Änderung anderer Gesetze

§ 117 (weggefallen)

§ 118 (weggefallen)

§ 119 (weggefallen)

§ 120 (weggefallen)

§ 121 (weggefallen)

§ 122 (weggefallen)

§ 123 (weggefallen)

§ 124 (weggefallen)

Teil VIII. Schlußvorschriften

§ 125 (gegenstandslos)

§ 125a Saarland

§ 126 (Inkrafttreten)





 Stand: 01.02.2024