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§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen

KSchG ( Kündigungsschutzgesetz )

 
 

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.





 Stand: 01.04.2024