§ 113 (Löschung des Einleitungsvermerks)
GBO ( Grundbuchordnung )
Wird die neue Rangordnung eingetragen (§ 102 Abs. 2, § 111) oder wird das Verfahren eingestellt (§ 109), so ist der Einleitungsvermerk zu löschen.
Stand: 01.02.2024
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