§ 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.
Stand: 01.02.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln