Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 2201 Unwirksamkeit der Ernennung

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1814 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.





 Stand: 01.02.2024