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§ 2083 Anfechtbarkeitseinrede

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.





 Stand: 01.04.2024