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§ 2030 Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.





 Stand: 01.04.2024