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§ 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

(1)  Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden. (2)  Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.





 Stand: 01.02.2024