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§ 590 a Vertragswidriger Gebrauch

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.





 Stand: 01.04.2024