§ 13 Verbraucher
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Stand: 01.04.2024
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