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Die Haftung im Zusammenhang mit Tieren kann in mehreren Ursachen gründen und in mehrere Zielrichtungen gehen. a) Schaden, der durch Tiere verursacht wurde: - Haustiere („Luxustiere”), - Nutztiere, - wild lebende Tiere. b) Schaden, der an Tieren verübt wurde: - Heilungskosten, - entgangener Gewinn; siehe → Entgangener Gewinn Rdnr. 1 ff., - Biotopzerstörung (sehr strittig). c) Schäden bei Bejagung von Tieren (Jagdschaden). Hier ist zu trennen, ob es sich um ein Haustier (§ 833 Satz 1 BGB oder § 834 BGB), ein Nutztier (§ 833 Satz 2 BGB oder § 834 BGB), ein wild lebendes Tier, die Haftung des Tierhalters, die Haftung des Tierhüters, die Haftung des Jagdausübungsberechtigten handelt. Vorschriften bezüglich Haftung für Tiere sind enthalten in: § 833 Satz 1 BGB für den Tierhalter, § 834 BGB für den Tierhüter. §§ 833, 834 BGB werden ergänzt durch § 28 StVO. Diese Vorschrift konkretisiert die Sorgfaltspflichten für Tierhalter und Tierhüter im Straßenverkehr. Auch [...]
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