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Die Vereinheitlichung der führerscheinrechtlichen Bestimmungen der einzelnen EU- und EWR-Mitgliedstaaten wurde mit der Umsetzung der „Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie“ 91/439/EWG vom 29.07.1991 und durch die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) weiter fortgesetzt. Im Ergebnis dieser Umsetzung ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geschaffen worden, in der nunmehr die Vorschriften zum EU-/EWR-Führerschein konzentriert sind. Gemäß § 30 FeV ist die Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU/EWR erleichtert, wenn ein EU-Bürger seinen Wohnsitz in Deutschland hat und seine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsch „umschreiben“ lassen möchte. Insbesondere sind nicht nötig: Sehtest, Befähigungsprüfung, Unterweisung über Unfallsofortmaßnahmen/erste Hilfe, Ausbildungsvorschriften. Bei Inhabern von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen entfallen damit unter anderem die theoretische und praktische Fahrausbildung und [...]
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