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Ein Pkw-Fahrer geriet mit einem Mietfahrzeug bei dichtem Nebel und ohne Fremdeinwirkung auf der Autobahn von der Fahrbahn ab. – Es besteht kein Anscheinsbeweis für eine grobe Fahrlässigkeit, dessen Regeln nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nicht für eine solche Feststellung geeignet sind; insbesondere besteht auch in Fällen wie dem vorliegenden kein hinreichend starker Erfahrungssatz, der auf ein besonders hohes Maß der Sorgfaltspflichtverletzung schließen lässt (BGH, Urt. v. 15.06.1983 – VIII ZR 78/82, VRS 65, 347). Siehe auch 2 unter Abkommen von der Fahrbahn 11 unter [...]
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