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Ein Pkw wollte links in ein Grundstück abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem von hinten herankommenden Motorrad, welches den Pkw überholen wollte. – Nach dem ersten Anschein besteht eine Vermutung dafür, dass das Motorrad bereits zum Überholen angesetzt hatte, als der Pkw vor dem eigentlichen Abbiegen seiner zweiten Rückschaupflicht hätte nachkommen müssen (OLG Hamm, Urt. v. 16.01.1996 – 27 U 126/95, zfs 1996, 249). Ein Baggerführer wollte auf einer Bundesstraße nach links abbiegen, wobei die Sicht auf den weiteren Straßenverlauf verdeckt war; beim Abbiegen stieß er auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Moped zusammen. – Es besteht Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Baggerführers (BGH, Urt. v. 20.09.1966 – VI ZR 258/64, VersR 1966, 1074). Ereignet sich in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegen ein Zusammenstoß des Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, spricht der Beweis des [...]
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