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Zwar bietet sich die Klageerhebung im Einzelfall auch als Möglichkeit der Beschleunigung der Regulierung an. Hier sollte genau geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für eine Klage vorliegen. Insbesondere sollten natürlich die entsprechenden Beweismittel und Belege vorhanden sein. Fehlt es hieran, ist man mit der außergerichtlichen Regulierung regelmäßig besser bedient, da hier die Beweisanforderungen nicht immer den Regeln der Zivilprozessordnung folgen (siehe dazu Teil 3.1.7). Stützt sich die Klage allein auf die Ergebnisse eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens, so sollte dessen Ausgang abgewartet werden. Eine ansonsten erhobene Klage wird nämlich i.d.R. nach § 149 Abs. 1 ZPO ausgesetzt werden, was im Ergebnis sogar zur Verlangsamung der Regulierung führen kann. Außerdem sollte bedacht werden, dass das Regulierungsklima durch die Klageerhebung vergiftet wird. Es sollte genau geprüft werden, ob sich die Sache (schon) für das Klageverfahren eignet. Auch aus [...]
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