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Der Informationsbedarf für die Regulierung eines Verkehrsschadens ist wesentlich höher als man auf den ersten Blick vermutet. Eine umfassende Informationsaufnahme ist im Sinne einer rationellen Bearbeitung erforderlich. Nur eine vollständige Information und die Klärung, zumindest Feststellung zweifelhafter Punkte, lässt eine sichere Beurteilung der Rechtslage und der zu treffenden Maßnahmen zu. Das gilt auch, wenn die erforderliche Information vom Mandanten nicht sofort erteilt werden kann; der Bedarf muss zumindest festgehalten und die Einholung der noch erforderlichen Angaben gesichert werden. Dabei ist der beauftragte Anwalt verpflichtet, von sich aus Feststellungen zu veranlassen und Beweise zu sichern. Das gilt vor allem deswegen, weil der Anwalt verpflichtet ist, seinen Mandanten über alle Risiken umfassend aufzuklären (BGH, Urt. v. 08.11.2001 – IX ZR 64/01, NJW 2002, 292), ggf. auch über eine zu erwartende Haftungsquote. Die Erfahrung zeigt, dass eine vollständige [...]
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