Anstelle eines Mietfahrzeugs und des Ersatzes der angefallenen Kosten kann auch die Entschädigung des entgangenen Gebrauchsvorteils des Unfallfahrzeugs ersetzt verlangt werden, die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt einen geldwerten Vorteil dar, so dass sich bei der vorübergehenden Entziehung ein Vermögensschaden ergeben kann. Ein Nutzungsausfall wird fühlbar, wenn dem Geschädigten kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht, dass er in zumutbarer Weise nutzen kann, und wenn er im fraglichen Zeitraum ohne die unfallbedingte Beschädigung sowohl den erforderlichen Nutzungswillen als auch die Möglichkeit zur Nutzung gehabt hätte. Dient ein Kraftfahrzeug (Beispiel: Wohnmobil) nicht reinen Freizeitzwecken, sondern wird es wie ein normaler Alltags-Pkw genutzt, steht dem insofern Geschädigten ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ebenfalls zu, da diese Gebrauchsmöglichkeit, die als geldwerter Vorteil und nicht [...]