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Auch ohne den Einbau eines Unfalldatenschreibers oder eines Event-Data-Recorders wird in modernen Fahrzeugen in der Bordelektronik ständig eine Vielzahl von Daten gespeichert, die für eine Unfallrekonstruktion oder den Nachweis einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit von Bedeutung sein können (Kinast/Kühnl, NJW 2014, 3057). Folgende Daten können etwa relevant werden (vgl. Balzer/Nugel, NJW 2016, 193): Daten zur Erkennung von Anstößen und ggf. Auslösung von Rückhaltesystemen (Airbags, Gurtstraffer) Daten zum Eingreifen von Assistenzsystemen (ABS, ESP, Bremsassistenzsysteme) Daten zur Geschwindigkeit vor der Kollision und zu kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeugs Daten zum Lenk- und Bremsverhalten des Fahrers und/oder aktiver Assistenzsysteme vor, während und nach der Kollision Diese Erkenntnisquellen werden in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen: So hat die EU-Kommission am 26.03.2019 beschlossen, dass ab 2022 in allen Kfz mit einer neuen [...]
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