Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Bei den sogenannten „Dash-Cams“ handelt es sich um Minikameras, die etwa am Armaturenbrett angebracht werden können und die das Verkehrsgeschehen festhalten und speichern. In der rechtlichen Diskussion stehen die Fragen, ob der Betrieb solcher Kameras überhaupt zulässig ist und ob ihre Aufnahmen ggf. im Zivilprozess oder im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Ob der Betrieb einer Dash-Cam rechtlich zulässig ist, wird unterschiedlich beurteilt. Diskutiert werden Verletzungen des KunstUrhG und des Datenschutzrechtes. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) am 25.05.2018 ist schon umstritten, ob das KunstUrhG überhaupt noch Anwendung finden kann. Die DSGVO ist nach Art. 288 Abs. 2 Satz 2 AEUV in all ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Sie hat in ihrem Anwendungsbereich Vorrang gegenüber nationalem Recht. Daher bleibt ein Anwendungsbereich für §§ 22, 23 KunstUrhG nur insoweit bestehen, wie den Mitgliedstaaten ein [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen