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Die Gebühren für die Tätigkeit eines portugiesischen Rechtsanwalts sind weder in der dortigen Gesetzgebung noch in Richtlinien einer Berufsorganisation geregelt. Sie werden im Einzelfall ausgehandelt, wobei im Wesentlichen die Höhe des geltend gemachten Schadens, der Umfang der erzielten Ersatzleistung sowie auch der Arbeitsaufwand berücksichtigt werden. In der Regel werden 10 bis 20 % des geltend gemachten Schadens als Gebühren verlangt, was sich jedoch bei geringen Schäden erhöhen und bei hohen Schäden verringern kann. Eine Erstattung der Anwaltsgebühren gibt es nicht bei der außergerichtlichen Schadensregulierung. Lediglich im Prozessfall müssen sie bei vollem oder anteiligem Obsiegen der Gegenseite zu einem gewissen Teil erstattet werden oder werden bei eigenem vollen oder anteiligen Obsiegen zu einem gewissen Anteil [...]
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