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Soweit im Zeitpunkt der Mandatseinteilung noch möglich, sollte darauf hingewirkt werden, dass das Fahrzeug von einem von der dänischen Versicherung beauftragten dänischen Sachverständigen begutachtet wird. In einem solchen Fall werden die Sachverständigenkosten ohnehin direkt von der dänischen Versicherung bezahlt. Bei Beauftragung eines in Deutschland tätigen Sachverständigen werden die Kosten u.U. erstattet, vornehmlich bei einem Totalschaden. Im Reparaturfall können sich Schwierigkeiten bei der Erstattung dieser Kosten ergeben, denn i.d.R. reichen den dänischen Versicherungen Kostenvoranschläge für eine Reparatur und aussagekräftige Fotos von den Schäden [...]
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