Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Krankenhaus-, Arzt- und sonstige Heilbehandlungskosten sind nach § 1 Abs. 1 des Schadensersatzgesetzes (SG) generell zu übernehmen. Die Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlung werden gegen Nachweis und in dem Umfang ersetzt, als keine Erstattung durch die Krankenkasse oder den Sozialversicherungsträger erfolgt ist. Daher wird ein Nachweis verlangt, dass der eigene Kranken-, Sozial- bzw. Unfallversicherer keine Zahlung geleistet hat. Die Anrechnung erfolgt, obwohl für die genannten Versicherungsträger keine Regressmöglichkeit [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen