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Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert unter Anrechnung des Restwerts. Grundlage für die Schadenshöhe ist ein Sachverständigengutachten; im Gegensatz zur Reparaturabrechnung werden hier auch i.d.R. Gutachten eines deutschen Sachverständigen zum Umfang des Wiederbeschaffungsaufwands akzeptiert. Liegt der Schaden mit einem Reparaturaufwand bei 75 % des Wiederbeschaffungswerts, wird von einem Totalschaden ausgegangen. Sofern der Schaden innerhalb des ersten Zulassungsjahres eingetreten ist und der Reparaturkostenaufwand 50 % des Wiederbeschaffungswerts übersteigt, wird der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Die Erstattung setzt jedoch voraus, dass Anspruchsteller und Anspruchsgegner bei einer dänischen Gesellschaft versichert sind; sie kommt also gegenüber deutschen Anspruchstellern nicht zum Zuge. Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs in Dänemark liegt wegen der enorm hohen Luxussteuer auf Pkws oft mindestens doppelt so hoch wie in Deutschland. Bei einem deutschen [...]
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