Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Am 28.10.2010 ist ein EU-weites Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten, mit dem sich Bußgelder aus EU-Mitgliedstaaten vollstrecken lassen. Bereits 2007 wurde der EU-Rahmenbeschluss vom 24.02.2005 zur grenzüberschreitenden Geldstrafen- und Bußenvollstreckung in dänisches Recht umgesetzt, so dass Bußgelder ab 70 € sowohl in Deutschland als auch in Dänemark vollstreckt werden können. Im europäischen Ausland sind Bußgelder allerdings oft wesentlich höher als in Deutschland, weshalb dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein kann. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen können also ignoriert werden. Das BfJ leitet die Vollstreckung nur dann ein, wenn der Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung enthält, die zumindest den wesentlichen Inhalt wiedergibt. Ferner scheidet eine [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen