Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wer Betroffener ist, ergibt sich ausschließlich aus dem Bußgeldbescheid (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Es gilt der formelle Beteiligtenbegriff. Liegt ein Mangel in der Personenbezeichnung vor mit der Folge, dass sich der Betroffene nicht eindeutig identifizieren lässt, so ist der Bußgeldbescheid grundsätzlich unwirksam, es sei denn, aus dem Bußgeldbescheid lässt sich der wirkliche Betroffene eindeutig [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen