Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Das Tatgericht hat in seinem Urteil, soll es rechtsmittelsicher werden, Feststellungen zur Tatzeitblutalkoholkonzentration zu treffen unter Angabe der Tatzeit, des Trinkendes und des Zeitpunkts der Blutentnahme. Es muss Angaben enthalten, welche Blutalkoholkonzentration für den Entnahmezeitpunkt festgestellt wurde und, bei Rückrechnung, die zugrunde gelegten Abbauwerte (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 22.09.1995 – Ss 69/95 (98/95), zfs 1995, 473; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 29.06.1994 – 1 Ss 116/94, zfs 1994, 385). Fehlen in einem Strafurteil jegliche Angaben darüber, wie der Angeklagte sich zur Sache eingelassen hat, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (OLG Naumburg, Beschl. v. 24.08.2015 – 2 Rv 104/15, BA 2015, 416). Folgt das Gericht dem Sachverständigengutachten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen