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Der Rechtsanwalt, der ein rechtsschutzversichertes Mandat annimmt, muss in der Lage sein, zu überprüfen, ob für den an ihn herangetragenen Rechtsstreit Deckung aus der Rechtsschutzversicherung zu erlangen ist. Dabei ist folgendes Prüfschema für den Rechtsanwalt hilfreich: 1. Besteht Verkehrsrechtsschutz? 2. Ist der Mandant Versicherungsnehmer oder Mitversicherter? 3. Fällt der Rechtsschutz unter eine der versicherten Rechtsbereiche (Nr. 2.2 ARB 2021)? 4. Ist ein Rechtsschutzfall eingetreten (Nr. 2.4 ARB 2021); liegen zeitliche Ausschlüsse nach Nr. 3.1 ARB 2021 vor? 5. Ist der Rechtsschutzfall innerhalb einer möglichen Wartezeit eingetreten (Nr. 3.1.1 ARB 2021)? 6. Liegt ein allgemeiner Risikoausschluss vor (Nr. 3.2 ARB 2021, insbesondere 3.2.3 ARB 2021)? 7. Liegt eine Obliegenheitsverletzung vonseiten des Versicherungsnehmers vor (Nr. 4 ARB 2019)? - vor Eintritt des Rechtsschutzfalls (Nr. 4.2 ARB 2019 im Verkehrs- und Fahrzeugrechtsschutz)? - nach Eintritt des [...]
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