- Rechtsschutzversicherung - Einführung
- Prüfschema
- Die Leistungsarten im Verkehrsrechtsschutz
- Allgemeine Risikoausschlüsse
- Leistungsumfang Rechtsschutzversicherung
- Gebührenschuldner
- Abtretung von Ansprüchen
- Vergleiche
- Obliegenheiten
- Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls
- Einholung der Deckungszusage durch das Anwaltsbüro
- Fristen in der Rechtsschutzversicherung
- Örtlicher Geltungsbereich der RV
- Prüfungszeitraum des RV
- Mitversicherte Personen
- Doppelversicherung
- Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers
- Deckungsablehnung durch den Versicherer
- Mutwilligkeit im Rahmen des Mandats
- Schiedsgutachterverfahren/Stichentscheid
- Praktische Hinweise im Verkehr mit Rechtsschutzversicherern
- Fragen der Mandatsgestaltung
- Mustertexte
- Gebührenfragen bei der Abrechnung mit Rechtsschutzversicherern
- Deckungsklage des Versicherungsnehmers
- Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Rechtsschutzversicherer
Der Rechtsanwalt, der ein rechtsschutzversichertes Mandat annimmt, muss in der Lage sein, zu überprüfen, ob für den an ihn herangetragenen Rechtsstreit Deckung aus der Rechtsschutzversicherung zu erlangen ist. Dabei ist folgendes Prüfschema für den Rechtsanwalt hilfreich: 1. Besteht Verkehrsrechtsschutz? 2. Ist der Mandant Versicherungsnehmer oder Mitversicherter? 3. Fällt der Rechtsschutz unter eine der versicherten Rechtsbereiche (Nr. 2.2 ARB 2021)? 4. Ist ein Rechtsschutzfall eingetreten (Nr. 2.4 ARB 2021); liegen zeitliche Ausschlüsse nach Nr. 3.1 ARB 2021 vor? 5. Ist der Rechtsschutzfall innerhalb einer möglichen Wartezeit eingetreten (Nr. 3.1.1 ARB 2021)? 6. Liegt ein allgemeiner Risikoausschluss vor (Nr. 3.2 ARB 2021, insbesondere 3.2.3 ARB 2021)? 7. Liegt eine Obliegenheitsverletzung vonseiten des Versicherungsnehmers vor (Nr. 4 ARB 2019)? - vor Eintritt des Rechtsschutzfalls (Nr. 4.2 ARB 2019 im Verkehrs- und Fahrzeugrechtsschutz)? - nach Eintritt des [...]
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