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Die Geschwindigkeitsvorschriften sind in der StVO verstreut geregelt, es gibt allgemeine Geschwindigkeitsvorschriften in Gesetzen sowie besondere in Verkehrszeichen, Weisungen von Polizeibeamten etc. § 3 StVO enthält mehrere gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeiten. Es gilt die nachfolgende Hierarchie der Geschwindigkeitsanordnungen in absteigender Richtung dargestellt: Weisungen von Polizeibeamten (§ 36 Abs. 3 StVO); Zeichen von Polizeibeamten (§ 36 Abs. 1 Satz 2 StVO); mobile Schilder (§ 39 Abs. 6 StVO); stationäre, dauerhafte Schilder (§ 39 Abs. 2 StVO); Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen, die Schildern gleichgestellt sind; allgemeine Verkehrsvorschriften, wie z.B. die Generalklausel des § 3 Abs. 1 Satz 1 StVO oder allgemeine besondere Geschwindigkeitsregeln wie § 3 Abs. 1 Satz 3 StVO. § 3 Abs. 1 StVO enthält die „Goldene Regel“ der stets angepassten Geschwindigkeit. Diese wird durch die Absätze 2–5 konkretisiert. § 3 Abs. 1 StVO enthält [...]
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