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Sachverhalt Checkliste Lösung Muster 1 Muster 2 Die Mandantin hatte am 17.03.2021 gegen 6:45 Uhr unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt. Eine am selben Tag um 8:00 Uhr durchgeführte Blutprobenentnahme hatte zur Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von 0,52 ‰ zum Entnahmezeitpunkt geführt. Gegenüber den Polizeibeamten hatte sie angegeben, am Vorabend bis etwa 19:00 bzw. 20:00 Uhr sechs „Klare“ à 4 cl konsumiert und ein belegtes Toastbrot gegessen zu haben. Dass sie immer noch unter der Einwirkung von Alkohol stehe, könne sie sich nicht erklären. Gegessen habe sie am Unfalltag noch nichts. Nach Maßgabe des ärztlichen Berichts vom 17.03.2021 ist die – am 02.05.1958 geborene – Mandantin 1,58 m groß und wiegt 46 kg. Hinweise auf einen Nachtrunk hatten sich nicht ergeben. Ausweislich der Akten hatte die Mandantin gegenüber den Polizeibeamten weiter Folgendes angegeben: Sie „trinke relativ häufig Bier. Habe aber kein Problem mit Alkohol.“ Sie „trinke [...]
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