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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant hat durch die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nicht gegen seine ihn treffende Schadensminderungspflicht verstoßen. Die Benutzung eines Mietwagens indiziert grundsätzlich schon ein entsprechendes berechtigtes Bedürfnis auf Seiten des Geschädigten. Dementsprechend haben die nachfolgend aufgeführten Gerichte auf eine Erstattungsverpflichtung des Schädigers erkannt, auch wenn die tägliche Fahrleistung mit dem Ersatzfahrzeug unter 30 Kilometern liegt: LG Freiburg Urt. v. 10.06.1999 – 6 O. 284/98; LG Bremen – 3 O 1954/93; LG Hof – 23 S 41/93; LG Zwickau – 4 S 45/93. Zwar kann sich daraus, dass ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung ergeben. Doch kann im Einzelfall die Erforderlichkeit der Anmietung deshalb zu bejahen sein, weil der [...]
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