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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, es ist richtig, dass mein Mandant als Linksabbieger mit dem im bevorrechtigten Geradeaus- und Gegenverkehr herankommenden Kraftfahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... zusammengestoßen ist. Der zunächst gegen meinen Mandanten sprechende Anscheinsbeweis ist durch den Nachweis widerlegt, dass Ihr... Versicherungsnehmer... innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 % überschritten hatte. Somit trifft diese... zunächst die überwiegende Haftung (vgl. BGH, Urt. v. 14.02.1984 – VI ZR 229/82, NJW 1984, 1962); dies führt darüber hinaus auch dazu, dass die Haftung meines Mandanten aus der Betriebsgefahr zurücktritt Nach BGH, Urt. v. 14.02.1984 – VI ZR 229/82, NJW 1984, 1962, haftet der Linksabbieger zu 100 %, wenn der entgegenkommende Geradeausfahrer bei Dunkelheit innerorts mit 100 [...]
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