Bußgeldstelle/Staatsanwaltschaft Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Az. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., ich vertrete und verteidige den Betroffenen. Im Fall eines Ermittlungsverfahrens, das bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist, muss es „Beschuldigter“ statt „Betroffener“ heißen. Eine Stellungnahme zur Sache wird vorerst nicht erfolgen. Eine Einlassung erfolgt gegebenenfalls, nachdem ich Akteneinsicht erhalten habe. Zur weiteren Vorbereitung beantrage ich deshalb Akteneinsicht gem. § 46 OWiG, § 147 StPO und beantrage schon jetzt, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen. Im Fall eines Ermittlungserfahren heißt es nur: „Akteneinsicht gem. § 147 StPO“. Ich bitte um kurzfristige Übersendung der Akten an meine Kanzlei. Die unverzügliche Rückgabe der Akten wird anwaltlich versichert. Für anfallende Übersendungskosten übernehme ich die persönliche Haftung. Vielen Dank für die Übersendung. Mit freundlichen Grüßen [...]