- Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenem
- Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenem
- Rechtsbeschwerde bei unterbliebener Verteidigerladung
- Rechtsbeschwerde wegen falscher Entscheidungsform
- Wiedereinsetzungsantrag bei fehlerhaftem Verwerfungsbeschluss
- Rechtsmittel gegen nicht erfolgte Kostengrundentscheidung durch StA
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid wg. Nichterscheinens zum Verkehrsunterricht
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Vollziehungsaussetzung
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Einspruchseinlegung
- Fristwahrender Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Einspruch gegen die Höhe des Bußgelds
- Sofortige Beschwerde gemäß § 206a Abs. 2 StPO
- Einspruch gegen Zweitbescheid bei rechtskräftigem Erstbescheid
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid bei fehlender Rechtsmittelbelehrung
- Antrag auf Ermittlung wegen formaler Mängel des Bußgeldbescheids
- Einspruch im Bußgeldverfahren
- Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
- Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
- Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit Begründung
- Antrag an Rechtsbeschwerdegericht gegen Verwerfung der Rechtsbeschwerde durch das AG
- Wiedereinsetzung und kumulative Rechtsbeschwerde bei Beschlussentscheidung nach § 72 OWiG
- Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchs- und Wiedereinsetzungsfrist
- Sofortige Beschwerde gegen AG-Beschluss zur Verwerfung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid bei Firma
- Teilweise Einspruchsrücknahme
- Einspruchrücksnahme
Zentrale Bußgeldstelle ... Az. dort: ... Az. hier: ... In der Bußgeldsache gegen ... beantrage ich 1. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Aussetzung der Vollstreckung. Sodann lege ich erneut Einspruch ein, beantrage Akteneinsicht und widerspreche vorsorglich bereits jetzt einer Beschlussentscheidung. Begründung: Der Betroffene war ohne eigenes Verschulden an der Erhebung des Einspruchs gehindert. Dieser erhielt den Bußgeldbescheid wohl am ... und rief den Unterzeichner am ... an. Dieser sicherte dem Betroffenen zu, kurzfristig Einspruch einzulegen. Noch am selben Tag übersandte der Betroffene Unterzeichner per E-Mail den Bußgeldbescheid in Kopie. Der Unterzeichner notierte sich zwar die Einspruchsfrist, vergaß aber, diese auch im Fristenkalender eintragen zu lassen. Seiner Erinnerung nach war er direkt nach Ausdruck der E-Mail direkt wieder in ein weiteres längeres Telefonat mit einem Mandanten gebunden. Der Einspruch geriet in Vergessenheit. Erst als am heutigen [...]
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