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An das Amtsgericht ... In der Bußgeldsache gegen ... lege ich hiermit in Vollmacht gegen das Urteil vom ... Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Woche nach Zustellung bzw. Verkündung des Urteils beim Amtsgericht einzulegen, § 341 StPO i. V. m. § 79 OWiG. Sie ist innerhalb eines Monats zu begründen, § 345 StPO, §§ 46, 79 OWiG. ein und beantrage weiterhin, nach Erstellung des Sitzungsprotokolls mir erneut Akteneinsicht zu gewähren. Eine Begründung erfolgt nach nochmaligem Eingang der Ermittlungsakte. Die Rechtsbeschwerde muss einen Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils begründet werden. Floskelhafte Begründungen „ich rüge die Verletzung des sachlichen Rechts“ sollte bei Einlegung der Rechtsbeschwerde vermieden werden. ...Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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