- Auslandsschaden
- Rechts vor Links bei Privatparkplatz
- Bestreiten der Eigentümerstellung
- Abstellen im privaten Parkverbot vor Garage
- Anscheinsbeweis beim Kettenauffahrunfall
- Abstellen im Halteverbot
- Vorbeifahren
- Kollision mit Fahrradfahrer/Alleinhaftung des Radfahrers
- Passieren einer Engstelle im Gegenverkehr
- Erzwingen der Vorfahrt durch den Berechtigten
- Schmerzensgeld-Konstellationen
- Schuldanerkenntnis des Versicherers
- Hemmung der Verjährung durch Verhandlung
- Aktivlegitimation des Leasingnehmers
- Aktivlegitimation des Darlehensnehmers
- Auslandsschaden / Schaden mit Ausländern
- Kollision mit Fußgänger/Alleinhaftung des Fußgängers
- Kreuzungsräumen
- Überholen
- Anfahren und Einfahren
- Rückwärtsfahren
- Abbiegen und Begegnungsverkehr
- Vorfahrtsverletzung/Gegner ohne Vorfahrtsrecht
- Spurwechsel
- Parkplatzunfall
- Auffahrunfall
- Widerruf Geständnis
Nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage sehen wir uns nicht mehr imstande, die Regulierungszusage aufrechtzuerhalten. Wir müssen vielmehr nun die Haftung vollständig ablehnen. Sie hatten in dieser Angelegenheit bereits eine Haftungszusage schriftlich erteilt, auf die unsere Mandantschaft - im Vertrauen auf das Bestehen der Zusage - entsprechende Vermögensdispositionen getroffen hat. An dieser Zusage, bei der zu unterstellen ist, dass sie bereits nach Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Sie erfolgt ist, haben Sie sich nach den Grundsätzen eines Schuldanerkenntnisses festhalten zu lassen, vgl. LG Saarbrücken, 13. Zivilkammer, Urteil vom 12.10.2012 - 13 S 100/12: '... Allerdings liegt in einer von einem Haftpflichtversicherer erteilten Regulierungszusage regelmäßig ein deklaratorisches Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2008 aaO; Kammerurteil vom 15.6.2012 - 13 S 25/12; Geigel/Bacher, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 38 Rn. [...]
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