Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
In dieser Angelegenheit können Sie vor Ablauf von drei Monaten ohnehin keine Klage erheben, bei der die Kosten an uns fallen würden, denn dem steht die Regulierungsfrist von drei Monaten eindeutig entgegen. Sie müssen uns daher mindestens drei Monate Zeit geben, um die Angelegenheit überprüfen zu können. Da wir uns vorher ohnehin nicht in Verzug befinden können, bitten wir, diesen Zeitraum zunächst abzuwarten. Die Versicherungsunternehmen innerhalb der EU müssen unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern), spätestens jedoch innerhalb einer Höchstfrist von drei Monaten nach der Schadensmeldung ein begründetes Schadensersatzangebot oder eine begründete Ablehnung vorlegen. Die Schadensregulierung soll durch diese Dreimonatsfrist, die übrigens auch für Inlandsunfälle gilt, beschleunigt werden. Die Regulierungsfrist ist in § 3a PflVG normiert. Wird die gesetzlich festgelegte Dreimonatsfrist nicht eingehalten, so kann der Geschädigte gem. § 3a Abs. 2 PflVG nach drei [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen