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In dieser Angelegenheit können Sie vor Ablauf von drei Monaten ohnehin keine Klage erheben, bei der die Kosten an uns fallen würden, denn dem steht die Regulierungsfrist von drei Monaten eindeutig entgegen. Sie müssen uns daher mindestens drei Monate Zeit geben, um die Angelegenheit überprüfen zu können. Da wir uns vorher nicht in Verzug befinden können, bitten wir, diesen Zeitraum zunächst abzuwarten. Sehr geehrte Damen und Herren, Die Versicherungsunternehmen innerhalb der EU müssen unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern), spätestens jedoch innerhalb einer Höchstfrist von drei Monaten nach der Schadensmeldung ein begründetes Schadensersatzangebot oder eine begründete Ablehnung vorlegen. Die Schadensregulierung soll durch diese Dreimonatsfrist, die übrigens auch für Inlandsunfälle gilt, beschleunigt werden. Die Regulierungsfrist ist in § 3a PflVG normiert. Wird die gesetzlich festgelegte Dreimonatsfrist nicht eingehalten, so kann der Geschädigte gem. § 3a Abs. [...]
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