Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Unerheblich ist, dass es sich hier um einen Kettenauffahrunfall gehandelt hat. Ihr Mandant ist nämlich als Letzter in der Kette aufgefahren. Der Anscheinsbeweis spricht daher dafür, dass er den Unfall schuldhaft verursacht hat. Gegenteiliges haben Sie bisher nicht vorgetragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei dieser Sachlage bei unserer Regulierungsentscheidung verbleiben. Richtig ist lediglich, dass unser Mandant als Letzter in der Kette aufgefahren ist. Entgegen Ihrer Ansicht spricht gegen ihn aber nicht der Anscheinsbeweis, da Ihre Versicherungsnehmerin ebenfalls aufgefahren - und nicht erst von unserem Mandanten aufgeschoben worden - ist. In dieser Konstellation, in der gerade nicht feststeht, dass der Vordermann bereits selbst frühzeitig zum Stehen gekommen ist, ist die Typizität des Geschehensablaufs erschüttert, weswegen für die Anwendung eines Anscheinsbeweises kein Raum ist. Dies ergibt sich auch aus dem nachstehenden Urteil. Wir erwarten daher vollständige [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen