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Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Neuregelung des Punktesystems vor

Der Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters sieht unter anderem einen Punkte-Tacho vor, je nach Punktestand wir der Fahrer vorgemerkt, ermahnt, verwarnt oder muss an einer Verkehrserziehungsmaßnahme teilnehmen. Außerdem können nach dem Entwurf Punkte nicht mehr abgebaut werden."

Die wichtigsten Änderungen: 

Feste Tilgungsfristen:
Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist des alten) entfällt. Die Tilgungsfristen beginnen einheitlich mit dem Tag der Rechtskraft.

Konzentration auf verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße:
Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden rückwirkend gelöscht. Beispiel: Einfahren in eine Umweltzone.

Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7):

  • Ein Punkt: verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
  • Zwei Punkte: besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Anordnung einer isolierten Sperre
  • Drei Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. mit Anordnung einer isolierten Sperre

Einstufung mit "Punkte-Tacho":

  • Vormerkung (bis zu 3 Punkte)
  • Ermahnung (4-5 Punkte)
  • Verwarnung (6-7 Punkte)
  • Entziehung (ab 8 Punkten).

Neues Fahreignungsseminar:
Neues Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten. Wird bei der Stufe "Verwarnung" angeordnet.

Wegfall des Punkteabbaus:
Verkehrsrowdys können ihr Punktekontos nicht mehr durch Absitzen von Aufbauseminaren bereinigen.

Anhebung der Eintragungsgrenze:
Punkteeintrag erst ab 60 € (bisher 40 €), dafür aber höhere Bußgelder für besonders gefährliche Verstöß wie z.B. Handytelefonieren ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.

Die Neuregelung ist im "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze"  BR-Drucks. 799/12 enthalten.

>> Link zum Gesetzentwurf BR-Drucks. 799/12