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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.10.2024

6 A 1964/22

Normen:
BeamtStG § 26
BeamtStG § 26

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt. Der Antrag [...]
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