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OVG Saarland - Entscheidung vom 03.03.2022

2 B 43/22

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4
VwGO § 152a Abs. 1
VwGO § 67 Abs. 4
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4
VwGO § 152a Abs. 1
VwGO § 67 Abs. 4
VwGO § 67 Abs. 4 S. 1
VwGO § 152a Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
NJW 2022, 1830
NVwZ 2022, 808

Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 15. Februar 2022 - 2 B 36/22 - werden zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. 1. [...]
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