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OVG Saarland - Entscheidung vom 19.07.2022

2 B 144/22

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
EMRK Art. 8
VwGO § 123 Abs. 1
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
EMRK Art. 8
VwGO § 123 Abs. 1
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
EMRK Art. 8

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Antragsgegner unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. Juli 2022 - 6 L 812/22 - verpflichtet, vorläufig von aufenthaltsbeendenden [...]
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