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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 08.04.2022

19 B 369/22

Normen:
VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
VwGO § 152a Abs. 4 S. 1

Die Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den im Verfahren 19 B 1917/21 ergangenen Beschluss des [...]
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