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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.07.2022

4 E 388/22

Normen:
GKG § 52 Abs. 2
VwGO § 47 Abs. 6

Das Beschwerdeverfahren wird dem Senat zur Entscheidung übertragen. Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG überträgt der Einzelrichter das Verfahren dem Senat unter anderem, wenn die Rechtssache [...]
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