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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.07.2022

19 B 961/21

Normen:
JuSchG § 18 Abs. 1 S. 1
JuSchG § 21 Abs. 7
TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1
TMG § 7 Abs. 1
TMG § 11 Abs. 2 Nr. 2
DVO-JuSchG § 6
DVO-JuSchG § 5 Abs. 2 S. 2
JuSchG § 18 Abs. 1 S. 1
JuSchG § 21 Abs. 7
TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1
TMG § 7 Abs. 1
TMG § 11 Abs. 2 Nr. 2
DVO-JuSchG § 6
DVO-JuSchG § 5 Abs. 2 S. 2
JuSchG § 21 Abs. 7
VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
MMR 2022, 915
ZUM-RD 2022, 733

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Die Beschwerde ist gemäß § 146 Abs. 1 und [...]
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